Für die Freigabe von Open Source Software unter EMBAG Art. 9. wurden Anfang Oktober Hilfsmittel freigeschaltet. Diese bestehen aus Dokumenten und Checklisten.
Für die Freigabe von Open Source Software unter EMBAG Art. 9. wurden Anfang Oktober Hilfsmittel freigeschaltet. Diese bestehen aus Dokumenten und Checklisten.